Das
Vorstellungsgespräch ist geschafft, die Rahmenbedingungen geklärt – und zum Arbeitsvertrag mit der neuen Klinik flattert dem Medizinier direkt die Opt-out-Regelung zur Unterschrift mit auf den heimischen Tisch. Darf nicht sein? Korrekt, wird aber auch heute noch von einigen Häusern so praktiziert.
Grund ist der weitverbreitete Personalmangel in den Kliniken, der die Arbeitsbedingungen immer weiter verschärft. Einfach gesagt: Dank der Opt-out-Regelung werden die Zeiten, die eigentlich drei Ärzte ableisten würden, von nur zwei Personen erbracht. Ohne Opt-out-Regelung ließe sich der Klinikbetrieb in vielen Fällen kaum aufrecht erhalten. Und dennoch ist es wichtig, sich gerade auch zu Anfang der Arztkarriere klar zu machen: Auch mit unterschriebener Opt-out-Regelung geben Sie als Mediziner mit einer solchen Vereinbarung nicht alle Rechte aus dem Arbeitszeitgesetz auf!